Allgemeine Geschäftsbedingungen

In diesem Text wird der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer miteingeschlossen.

 

  1. Vertragsbezeichnung

Für die Veranstaltung «Freilichttheater Oberamtmann Effinger» besteht eine vertragliche Beziehung zwischen dem Ticketkäufer und dem Verein Sommertheater Gürbetal Toffen STG (oder Veranstalter genannt). 

 

  1. Rückgabe und Umtausch

Eine Rückgabe oder ein Umtausch des Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. 

 

  1. Absage / Umbuchung / Schlechtwetterregelung

3.1 Der Veranstalter ist bemüht, solange die Sicherheit der Gäste und Darsteller gewährt ist, die Vorstellung auch bei Regen und schlechter Witterung zu spielen und weist darauf hin, dass es zu Verzögerungen des Vorstellungsbeginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Muss eine Vorstellung während oder nach der Pause witterungsbedingt abgebrochen werde, gilt sie als gespielt (keine Rückerstattung oder Umbuchung des Tickets). 

3.2 Für eine Vorstellung, die vorher abgebrochen werden muss oder bereits im Vorfeld abgesagt wurde, findet jeweils eine Ersatzvorstellung statt, Das Datum wird über die Website www.sommertheater-guerbetal.ch bekannt gegeben. Die Tickets und die Tischreservationen im Rest Brunnen behalten an der Ersatzvorstellung ihre platzgenaue Gültigkeit und werden nicht rückerstattet. 

3.3 Mit Ausnahme der Absätze 1 und 2 hiervor hat der Ticketkäufer bei einem vorzeitigen Abbruch der Vorstellung oder einer Absage aufgrund von Ereignissen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind (insb. Drittverschulden), keine Ansprüche gegen den Veranstalter (insb. keine Ansprüche auf Entschädigung, einen anderen Vorstellungstermin, einen Umtausch- oder einen Rückerstattungsanspruch). 

3.4 Gegenüber dem Veranstalter bestehen keinerlei Rückerstattungsansprüche für entstandene Reise-, Verpflegungs- und/oder Übernachtungskosten. 

3.5 Unsere Website www.sommertheater-guerbetal.ch und die App Wetter-Alarm Favorit «Freilichttheater Oberamtmann Effinger» informieren am Spieltag ab 16.30 Uhr, ob die Veranstaltung durchgeführt oder verschoben wird.

3.6 Der Veranstalter empfiehlt warme und regenfeste Kleidung mitzubringen. Die Tribüne ist zwar überdacht, doch es kann am Abend recht kühl werden (Riggisberg liegt auf 762 m.ü.M.). Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorstellungen grundsätzlich, solange die Sicherheit gewährleistet werden kann, auch bei Niederschlag gespielt werden. Regenschirme sind auf der Tribüne nicht erlaubt, da diese die Sicht und die Akustik beeinträchtigen.  

 

  1. Absage der Veranstaltung

Bei Absage einer Veranstaltung, ohne dass noch verfügbare Spieldaten vorhanden sind, wird der Betrag für das Theater-Ticket von TIKETPARK (Ticketinganbieter) zurückerstattet.

 

  1. Akustik bei Regen und Wind

Wir weisen darauf hin, dass ohne Mikrofone gespielt wird. Bei Regen und Wind ist deshalb eine Beeinträchtigung der Akustik möglich.   

 

  1. Print@Home und E-Tickets / Gültigkeit

Print@home- und E-Tickets werden am Eingang der Veranstaltung geprüft. Ist der Strichcode auf den Tickets vom elektronischen Zutrittssystem nicht lesbar und Strichcodenummer nicht entzifferbar, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Entgelt. Der erste Inhaber eines Print@home- oder E-Tickets erhält Einlass zur Veranstaltung, danach wird das Ticket für weitere Zutritte gesperrt. Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. Print@home-Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt.

 

  1. Urheberrecht

Ton- und Filmaufnahmen jeglicher Art sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten. Das Fotografieren mit Blitzlicht ist aus Sicherheitsgründen (Arbeit mit Pferden) verboten. Kommerzielle Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichtbefolgen dieser Vorschriften entschädigungslos von der Veranstaltung ausgeschlossen werden kann. 

 

  1. Rauchverbot / Tiere / Sicherheit

8.1 Auf der Zuschauertribüne herrscht striktes Rauchverbot. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Tiere auf das Spielgelände mitgebracht werden.

8.2 Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen keinerlei Gegenstände auf die Tribüne mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten.

8.3 Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu befolgen, welche ihm vom Veranstalter oder von dessen Personal vor, während oder nach der Veranstaltung mündlich mitgeteilt werden.

8.4 Der Veranstalter ist berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos A) zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher trotz Aufforderung des Veranstalters oder dessen Personal den Sicherheits- und / oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt. 

 

  1. Internet

9.1 Personen, welche die Website von www.sommertheater-guerbetal.ch abrufen, erklären sich mit den nachstehenden Benutzungsbedingungen einverstanden (Änderungen vorbehalten).

9.2 Der Veranstalter haftet ohne Einschränkung nicht für direkte, indirekte oder Folgeschäden, die im Zusammenhang mit dem Zugriff auf die Leistungen oder Abfragen der Website oder deren Verknüpfungen (Links) mit anderen Websites entstehen, auch wenn der Verein Sommertheater Gürbetal Toffen auf die Möglichkeit solcher Schäden vorgängig hingewiesen worden ist

9.3 Der Verein Sommertheater Gürbetal Toffen haftet insbesondere nicht für die durch Übermittlungsfehler, technische Mängel und Störungen, Betriebsausfälle oder rechtswidrige Eingriffe in EDV-Systeme des Benutzers bzw. Bevollmächtigten oder eines Dritten, sowie für die durch jedermann zugänglichen Systeme und Übermittlungsnetzte verursachten Schäden.

 

  1. Haftung

Der Verein Sommertheater Gürbetal übernimmt keinerlei Haftung für Sach-, Personen- und Vermögensschäden im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung ihrer Veranstaltungen. Zudem wird jegliche Haftung für Hilfspersonen ausgeschlossen. 

 

  1. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der ganzen AGB zur Folge. Veranstalter und Ticketkäufer verpflichten sich für diesen Fall, unwirksame Bestimmungen durch solche dem Sinn und Zweck entsprechende, wirksame Bestimmungen zu ersetzen. 

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis unterliegt schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist am Sitz des Vereins Sommertheater Gürbetal, Toffen.